Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Bus- und LKW-Fahrer und -Fahrerinnen, die beruflich im Personenverkehr oder Güterkraftverkehr tätig sind, müssen alle 5 Jahre die Weiterbildung durch die sogenannten „5 Module“ nachweisen. Die Weiterbildung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung für die Schlüsselzahl 95 in der Fahrerqualifikationsnachweiskarte. Ohne diesen Eintrag darf man nicht gewerblich LKW oder Bus fahren.
Alle 5 Module thematisieren wichtige Inhalte, Neuerungen, sorgen für die Auffrischung der Kenntnisse, beinhalten Fallbeispiele und kollegialen Austausch. Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) enthält zum Beispiel aktuelle Gesetze, Lenkzeiten und den Umgang mit neuesten Generationen von Fahrtenschreibern.
Die Weiterbildung im Rahmen der 5 Module darf seit dem 01.01.2020 ausschließlich von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Das BKF-Bayern in München ist eine solche Ausbildungsstätte.
Übersicht über Modul 2 beim BKF-Bayern in München
Beim BKF-Bayern handelt es sich um eine staatlich anerkannte und zugelassene Ausbildungsstätte. Bei uns in München profitieren Sie von langjähriger Erfahrung aus der Praxis der Fahrschule und unserer Spezialisierung auf Bus- und LKW-Fahrer:innen.
Wir sorgen dafür, dass jedes Modul interessant gestaltet ist. Die Veranstaltungen finden in unserem separaten Schulungsraum statt, der die optimale Lernumgebung bietet.
Inhaltlich richtet sich die Schulung für Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) nach den Vorgaben des Vogel-Verlags (3. Welle). So gestaltet sich das Modul 2 in der Übersicht:
Dauer: 7 Stunden
Gültigkeit: 5 Jahre
Voraussetzung: Führerschein der Klassen C oder D
Abschluss: Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
Nachweis: Teilnahmebestätigung
Prüfung: nicht erforderlich
Was ist Modul 2 (LKW und Bus)?
Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) bei BKF Bayern ist eines von 5 Modulen und ist essenziell für Fahrer:innen von LKW und Bus, die ihre Kenntnisse in Bezug auf die sozialrechtlichen Vorschriften und den Fahrtenschreiber alle 5 Jahre auffrischen und auf den aktuellsten Stand bringen müssen.
Die Bedeutung dieser Schulungen liegt in der konstanten Aktualisierung der Teilnehmenden über Neuerungen und Änderungen, um unangenehme finanzielle Sanktionen zu vermeiden. Ein wesentlicher Bestandteil des Moduls ist die Auslese und die Bedienung von Fahrtenschreibern und der Kontrollgeräte in LKW und Bus, die im Rahmen der Schulung intensiv behandelt werden.
Dieses Wissen kann im beruflichen Alltag angewendet werden und hilft, die Komplexität neuerer Generationen von Fahrtenschreibern besser zu verstehen. Somit erweist sich die Teilnahme am Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) als eine Investition für Fahrer:innen und eine Notwendigkeit für einen sicheren und regelkonformen Betrieb im Güter- und Personenverkehr.
Modul 2: Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1 und 2.3 gem. Anlage 1 BKrFQV
Das Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) der Weiterbildung legt, wie der Name schon sagt, seinen Fokus auf die Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber, die für den Güterkraftverkehr und Personenverkehr fundamentale Bedeutung haben. In Modul 2 werden im Detail für den Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1 und 2.3 gem. Anlage 1 BKrFQV folgende Inhalte behandelt:
Aktuelle Verordnungen und Gesetze im Überblick
Neuerungen beim digitalen Fahrtenschreiber
Lenk- und Ruhezeiten
Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
Fahrverbote in Deutschland
Umgang mit älteren Geräten
Mit Hilfe dieses Moduls gelingt es uns, eine Weiterbildung zu bieten, die praxisbezogen ist und Ihnen die rechtliche Sicherheit gibt, die Sie für die verantwortungsbewusste Wahrnehmung Ihrer Tätigkeit als Berufskraftfahrer oder -fahrerin von Bus und LKW benötigen. Mit Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) bereiten wir Sie optimal auf Ihren beruflichen Alltag vor.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zu Modul 2, wir freuen uns auf Sie!
Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber: Was beinhaltet Modul 2?
Im Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) werden Sozialvorschriften, wie gesetzliche Verordnungen und aktuelle Gesetze, behandelt. Vorschriften für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen betreffen zum Beispiel die Lenk- und Ruhezeiten und die Kenntnis der Aufbewahrungspflichten.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, seien sie im Güterverkehr oder im Personenverkehr tätig, erlernen in Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) die korrekte Nutzung und Überwachung der Kontrollgeräte und Fahrtenschreiber.
Aufbauend auf realistischen Fallbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Fahrer und Fahrerinnen, liefert Modul 2 einen tiefgreifenden Einblick in die Anwendung der Sozialvorschriften und den korrekten Umgang mit neueren Generationen von Fahrtenschreibern.
Gesetze, Vorschriften und Aufbewahrungspflichten für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen
Die Nichteinhaltung der sozialrechtlichen Vorschriften kann für im Güter- und Personenverkehr tätige Fahrer und Fahrerinnen ernsthafte Folgen haben. Daher ist es essenziell, auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben und die Bedeutung der korrekten Auslese und Bedienung des Fahrtenschreibers im Rahmen der Weiterbildung zu erlernen.
Das Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) vermittelt anhand von konkreten Fallbeispielen, wie Verstöße gegen die Sozialvorschriften zu finanziellen Strafen und im Extremfall sogar zum Verlust der Schlüsselzahl 95 führen können.
Kontrollgeräte und aktuelle Generationen von Fahrtenschreibern
Im Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) der Weiterbildung für LKW- und Busfahrer:innen liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung aktueller Kenntnisse über die neuesten Generationen von Fahrtenschreibern. Als zentrale Kontrollgeräte im Güterverkehr sind sie von immenser Bedeutung für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen lernen in Modul 2 nicht nur, wie die neuen, digitalen Fahrtenschreiber zu bedienen sind, sondern auch, wie das korrekte Auslesen der Daten erfolgen muss. Durch dieses Modul können alle Vorschriften korrekt eingehalten und dadurch die Sicherheit im Güterkraft- und Personenverkehr gewährleistet werden.
Mit dem Wissen aus Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) sind Sie somit bestens ausgerüstet, um Ihren Beruf als Berufskraftfahrer oder -fahrerin souverän und kompetent auszuüben.
Fallbeispiele aus der Praxis: Lernen Sie durch kollegialen Erfahrungsaustausch
Durch das Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) erlangen Sie tiefe Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften und lernen, wie Sie diese in der Praxis korrekt umsetzen können. Unterstützt durch praxisnahe Fallbeispiele, lernen Sie, wie die Sozialvorschriften anzuwenden sind und wie Sie sich bei Kontrollen korrekt verhalten.
Die Durchführung dieser Vorgaben ist eine essentielle Kompetenz für alle Berufskraftfahrer und -fahrerinnen. Unsere Weiterbildung zielt daher darauf ab, Sie in Modul 2 optimal auf die Anforderungen des Berufslebens gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen zu LKW und Bus vorzubereiten.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen profitieren in Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) zudem von einem intensiven Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Kolleginnen, der dazu beiträgt, die eigene Haltung zu reflektieren und neue Perspektiven zu gewinnen. So können schwierige Situationen besser gemeistert und Unsicherheiten im Umgang mit den Vorschriften vermieden werden. Mit Modul 2 sind Sie optimal für den Berufsalltag gewappnet.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul 5
Um am Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) der Weiterbildung bei uns in München teilnehmen zu können, muss man bereits als Berufskraftfahrer oder -fahrerin tätig sein und die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D für LKW oder Bus besitzen. Die Weiterbildung mit den 5 Modulen ist für diese Berufsgruppe regelmäßig alle 5 Jahre vorgeschrieben.
Alle Module richten sich deshalb an Fahrer:innen im Güter- und Personenverkehr, die LKW über 3,5 t zGM fahren oder mehr als acht Fahrgäste befördern. Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) ist der zweite Teil der Weiterbildung.
Fahrerlaubnis der Klassen C oder D
Die Teilnahme am Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) erfordert eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Die Weiterbildung durch die 5 Module ist per Gesetz vorgeschrieben und muss unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs regelmäßig alle 5 Jahre besucht werden. Qualifizierte Kenntnis neuer Vorschriften ist daher nicht nur Pflicht und die Auffrischung der Kenntnisse, sondern schützt auch die Güter und Fahrgäste, die Sie transportieren.
Die Weiterbildung beim BKF-Bayern ermöglicht es Ihnen, diese Kenntnisse in Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) zu erwerben und auf dem aktuellen Stand zu halten. Ohne die notwendige Schlüsselzahl 95 dürfen Berufskraftfahrer und -fahrerinnen den Beruf nicht ausüben. Die Schulung ist als die Voraussetzung für den Beruf und das Fahren von LKW und Bus.
Rechtliche Grundlagen für Modul 2
Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Verordnung (BKrFQV) gibt es wichtige Rechtsgrundlagen, die jeder Berufskraftfahrer und jede Fahrerin kennen sollte. Die rechtlichen und normativen Grundlagen des Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) bei der Weiterbildung sind entscheidend für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen. Über die Sozialvorschriften und Pflichten im Umgang mit Kontrollgeräten und Fahrtenschreibern informiert zu sein, ist essenziell. Rechtliche Grundlagen sind:
Richtlinie (EU) 2018/645
BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Im Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) vertiefen wir Kenntnisse über den Kontext von Fallbeispielen. Im Fokus stehen die Kenntnisbereiche 2.1 und 2.3 gem. Anlage 1 BKrFQV, die Ihnen Klarheit über Ihre Rolle und Verpflichtungen als Berufskraftfahrer oder -fahrerin im Alltag verschaffen.
Wie heißen die 5 Module für Bus- und LKW-Fahrer: innen?
Berufskraftfahrer und -fahrerinnen müssen die 5 Module alle 5 Jahre erneut absolvieren. Durch diese Weiterbildung sichern Sie nicht nur Ihre Schlüsselzahl 95, sondern erweitern auch das Spektrum Ihrer beruflichen Fähigkeiten für LKW und Bus.
Profitieren Sie vom Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) und halten Sie Ihre Kenntnisse über Gesetze und Kontrollgeräte auf dem aktuellen Stand, um bestmögliche Sicherheit und Effizienz in Ihrer Tätigkeit als Berufskraftfahrer und -fahrerinnen zu gewährleisten. Neben Modul 2 gibt es vier weitere Module:
Modul 1 – ECO-Training und Assistenzsysteme
Modul 2 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Modul 3 – Sicherheit und Gefahrenwahrnehmung
Modul 5 – Sicherheit für Ladung und Fahrgast
Insgesamt dauern alle 5 Module 35 Stunden. Jedes Modul erfordert dabei 7 Stunden. Sie können alle Module von Montag bis Freitag absolvieren. Aktuelle Termine für die Weiterbildung finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns, Sie alle 5 Jahre bei uns zu begrüßen, senden Sie uns gerne eine Anfrage!
Weiterbildung beim BKF-Bayern: Expertise für Ihre Sicherheit und Kompetenz
Bei der Weiterbildung legen wir großen Wert auf Qualitätssicherung, um die Sicherheit und Kompetenz der Berufskraftfahrer und -fahrerinnen zu gewährleisten. Unsere Module, insbesondere das Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber), sind praxisorientiert gestaltet.
Unsere Experten und Expertinnen arbeiten mit realistischen Fallbeispielen zu Sozialvorschriften, um ein fundiertes Verständnis der Sozialvorschriften und Auslese der Kontrollgeräte zu vermitteln. Des Weiteren legen wir im Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) einen Schwerpunkt auf die richtige Handhabung von neuen, digitalen Fahrtenschreibern im LKW.
Unser Ziel ist es, Berufskraftfahrer und -fahrerinnen optimal auf ihren Arbeitsalltag in LKW und Bus vorzubereiten und in Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kompetenzen zur Einhaltung der Vorschriften besitzen und ihre Pflichten kennen. Mit unserer Weiterbildung sind Sie den Anforderungen Ihres Berufs gewachsen und auf dem neuesten Stand.
Modul 2: die 5 Module in München absolvieren
Durch die auf den 5 Modulen basierende Weiterbildung können Berufskraftfahrer und -fahrerinnen ihr Wissen auffrischen und ihre Fachkompetenz im täglichen Umgang mit den Gütern und Personen kontinuierlich steigern.
Die Teilnahme am Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) ist ein Teil der Weiterbildung. Die Weiterbildung bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an den 5 Modulen und damit auch der erworbenen Kenntnis im Umgang mit Sozialvorschriften, Kontrollgeräten und Fahrtenschreibern im LKW und im Bus aus Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber).
Zudem beinhaltet sie die Auseinandersetzung mit relevanten Fallbeispielen aus dem Praxisalltag um Güterkraft- und Personenverkehr. Das Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) dient als Nachweis für die Qualifizierung und zeigt, dass Berufskraftfahrer und -fahrerinnen mit den aktuellen Vorschriften und Richtlinien und der korrekten Auslese der Kontrollgeräte vertraut sind.
Beim Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Teilnehmenden praktisches Wissen zum Thema Fahrtenschreiber, Kontrollgeräte und den neuen Generationen der Technik zu vermitteln. Wir erörtern in Modul 2 (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) realistische Fallbeispiele aus dem Berufsalltag von Berufskraftfahrern, um die Schlüsselthemen wie Sozialvorschriften und Pflichten beim Umgang mit Kontrollgeräten für LKW und Bus zu vertiefen.